
AGB
Reise- und Zahlungsbedingungen
Chalo! Reisen
Inhaberin Sarah Appelt
Seeweg 9
14548 Schwielowsee
Deutschland
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, bei denen Chalo! Reisen, Inhaberin Sarah Appelt, Seeweg 9, 14548 Schwielowsee, Deutschland (nachfolgend „Chalo! Reisen“), Reiseveranstalter ist. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 ff. EGBGB.
Für einzelne Reiseleistungen, die Chalo! Reisen ausdrücklich lediglich vermittelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Reisevermittlung sowie die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Ob Chalo! Reisen als Reiseveranstalter oder lediglich als Vermittler tätig wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung.
2. Vertragsschluss und Reisebestätigung
2.1 Mit der Buchung bietet der Reisende Chalo! Reisen den Abschluss eines Pauschalreisevertrags verbindlich an. Die Buchung kann insbesondere schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über elektronische Buchungswege erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung bzw. Reisebestätigung von Chalo! Reisen beim Reisenden zustande. Chalo! Reisen übermittelt dem Reisenden eine Bestätigung bzw. Abschrift des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger.
2.3 Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt darin ein neues Angebot von Chalo! Reisen. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende es ausdrücklich oder durch eindeutiges Verhalten annimmt.
2.4 Der Buchende steht für die vertraglichen Verpflichtungen anderer mitangemeldeter Reisender nur ein, wenn er hierfür eine gesonderte ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat.
3. Vorvertragliche Informationen und Vertragsinhalt
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Reiseleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot, den vorvertraglichen Informationen, der Reisebestätigung und den ausdrücklich vereinbarten besonderen Vorgaben des Reisenden.
3.2 Die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen, insbesondere zu den wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, zum Reisepreis, zu Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahlen sowie Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, werden Bestandteil des Vertrags, soweit sie nicht vor Vertragsschluss wirksam geändert wurden.
3.3 Reiseleitungen, örtliche Vertreter und Leistungserbringer sind nicht bevollmächtigt, von der Reisebestätigung oder den vereinbarten Vertragsbedingungen abweichende Zusagen zu machen, soweit ihnen hierzu nicht ausdrücklich Vollmacht erteilt wurde.
4. Zahlung und Insolvenzsicherung
4.1 Nach Vertragsschluss und Übermittlung des gesetzlich erforderlichen Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, höchstens jedoch 300,00 EUR pro Person, fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
4.2 Der restliche Reisepreis wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übermittelt wurde und das Rücktrittsrecht von Chalo! Reisen wegen Nichterreichens einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeübt werden kann.
4.3 Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis nach Vertragsschluss und Übermittlung des Sicherungsscheins fällig, sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 4.2 erfüllt sind.
4.4 Leistet der Reisende fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht, kann Chalo! Reisen nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziffer 8 verlangen.
4.5 Rücktrittsentschädigungen, vereinbarte Umbuchungsentgelte und Versicherungsprämien sind zu den jeweils mitgeteilten Fälligkeiten zu zahlen.
4.6 Chalo! Reisen sichert Kundengelder nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Insolvenzsicherung von Pauschalreisen ab. Die Angaben zum Absicherer ergeben sich aus dem Sicherungsschein bzw. den Vertragsunterlagen.
5. Änderungen von Reiseleistungen vor Reisebeginn
5.1 Chalo! Reisen kann andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss nur einseitig ändern, wenn dies vertraglich vorgesehen ist, die Änderung unerheblich ist und der Reisende hierüber auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informiert wird.
5.2 Bei Aktiv-, Fahrrad-, Motorrad-, Trekking- und Expeditionsreisen können insbesondere Wetter, Straßen- und Wegverhältnisse, behördliche Anordnungen, Sicherheitsaspekte oder lokale Gegebenheiten Änderungen des vorgesehenen Ablaufs erforderlich machen. Solche Anpassungen bleiben nur im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten; der Gesamtcharakter der Reise darf durch unerhebliche Änderungen nicht beeinträchtigt werden.
5.3 Kann Chalo! Reisen die Reise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen oder unter Abweichung von einer vereinbarten besonderen Vorgabe des Reisenden erbringen, wird Chalo! Reisen dem Reisenden eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer er die Änderung annehmen oder ohne Rücktrittsentschädigung vom Vertrag zurücktreten kann. Soweit angeboten, kann der Reisende stattdessen an einer Ersatzreise teilnehmen.
6. Preisänderungen und Preissenkungen
6.1 Chalo! Reisen behält sich eine Änderung des vereinbarten Reisepreises nach Vertragsschluss nur vor, wenn sich nach Vertragsschluss die Preise für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren) oder die für die Pauschalreise maßgeblichen Wechselkurse ändern.
6.2 Eine Preiserhöhung wird entsprechend der tatsächlichen Erhöhung der genannten Kostenfaktoren berechnet und dem Reisenden klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Berechnung mitgeteilt. Sie ist nur wirksam, wenn die Mitteilung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.3 Übersteigt eine angebotene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Chalo! Reisen sie nicht einseitig vornehmen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei erheblichen Vertragsänderungen, insbesondere das Recht, die angebotene Änderung anzunehmen oder innerhalb einer angemessenen Frist ohne Rücktrittsentschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Sieht der Vertrag die Möglichkeit einer Preiserhöhung vor, hat der Reisende nach Maßgabe des § 651f Abs. 4 BGB Anspruch auf eine entsprechende Preissenkung, wenn sich die maßgeblichen Kostenfaktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringern. Chalo! Reisen kann tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben von einem zu erstattenden Betrag abziehen und weist diese auf Verlangen nach.
7. Vertragsübertragung auf eine andere Person
7.1 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine Erklärung, die Chalo! Reisen spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, ist in jedem Fall rechtzeitig.
7.2 Chalo! Reisen kann der Vertragsübertragung widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
7.3 Der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für angemessene, tatsächlich durch die Übertragung entstehende Mehrkosten. Chalo! Reisen weist die Höhe dieser Mehrkosten nach.
8. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn
8.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Chalo! Reisen. Aus Beweisgründen wird eine Erklärung in Textform empfohlen.
8.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Chalo! Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit kein gesetzlicher Ausschluss des Entschädigungsanspruchs vorliegt.
8.3 Chalo! Reisen kann die Entschädigung unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktritt und Reisebeginn sowie der erwarteten Ersparnisse und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen pauschalieren. Soweit im jeweiligen Angebot keine abweichende, speziell für die Reise ausgewiesene Staffel vereinbart ist, gelten folgende Pauschalen je Person: bis zum 121. Tag vor Reisebeginn 200,00 EUR Bearbeitungs-/Rücktrittspauschale; vom 120. bis 96. Tag 15 %; vom 95. bis 46. Tag 25 %; vom 45. bis 29. Tag 50 %; vom 28. bis 15. Tag 75 %; vom 14. bis 7. Tag 90 %; ab dem 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
8.4 Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Chalo! Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Chalo! Reisen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
8.5 Chalo! Reisen kann keine Rücktrittsentschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Erstattung seiner Zahlungen, jedoch grundsätzlich nicht auf zusätzliche Entschädigung.
9. Umbuchungen und Änderungen auf Wunsch des Reisenden
9.1 Ein gesetzlicher Anspruch auf Umbuchung besteht – vorbehaltlich des Rechts zur Vertragsübertragung nach Ziffer 7 – grundsätzlich nicht. Chalo! Reisen bemüht sich jedoch, Änderungswünsche des Reisenden zu ermöglichen.
9.2 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen vorgenommen, können die dadurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten sowie ein vorab mitgeteilter angemessener Bearbeitungsaufwand berechnet werden. Ist die gewünschte Änderung wirtschaftlich als Rücktritt mit anschließender Neubuchung anzusehen, kann Chalo! Reisen den Reisenden hierauf vor Durchführung der Änderung hinweisen.
10. Rücktritt durch Chalo! Reisen vor Reisebeginn
10.1 Chalo! Reisen kann wegen Nichterreichens einer im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl und die maßgebliche Rücktrittsfrist in den vorvertraglichen Informationen bzw. im Vertrag angegeben wurden. Der Rücktritt muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei Reisen von zwei bis höchstens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen von weniger als zwei Tagen erklärt werden.
10.2 Chalo! Reisen kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn Chalo! Reisen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt.
10.3 In den Fällen der Ziffern 10.1 und 10.2 verliert Chalo! Reisen den Anspruch auf den Reisepreis und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
11. Verhalten des Reisenden und Kündigung aus wichtigem Grund
11.1 Der Reisende hat die für die jeweilige Reise bekannt gegebenen besonderen Anforderungen sowie berechtigte Sicherheits- und Verhaltensanweisungen der Reiseleitung und der Leistungserbringer zu beachten.
11.2 Stört oder gefährdet ein Reisender den Reiseablauf nachhaltig oder verletzt er Vertragspflichten in erheblicher Weise, kann Chalo! Reisen den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Soweit eine Abmahnung möglich und zumutbar ist, wird der Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung vorausgehen.
11.3 Im Fall einer berechtigten Kündigung behält Chalo! Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen anrechnen lassen.
12. Reisemängel, Abhilfe, Minderung und Kündigung
12.1 Chalo! Reisen ist verpflichtet, die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Liegt ein Reisemangel vor, kann der Reisende nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Abhilfe, Ersatz erforderlicher Aufwendungen bei zulässiger Selbstabhilfe, Ersatzleistungen, Minderung, Kündigung sowie Schadensersatz verlangen.
12.2 Der Reisende hat einen Reisemangel unverzüglich Chalo! Reisen oder der in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle/Reiseleitung anzuzeigen. Soweit Chalo! Reisen infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, können Minderungs- und Schadensersatzansprüche nach Maßgabe des Gesetzes ausgeschlossen sein.
12.3 Verlangt der Reisende Abhilfe, hat er Chalo! Reisen grundsätzlich eine angemessene Frist zu setzen, soweit nicht sofortige Abhilfe erforderlich ist oder Chalo! Reisen die Abhilfe verweigert.
12.4 Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, bietet Chalo! Reisen nach Maßgabe des § 651k BGB geeignete Ersatzleistungen ohne Mehrkosten an.
13. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
13.1 Die Haftung von Chalo! Reisen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Chalo! Reisen kann die vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, nach § 651p Abs. 1 BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränken. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
13.3 Gelten für eine von einem Leistungserbringer zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder darauf beruhende gesetzliche Vorschriften, die Schadensersatzansprüche beschränken oder ausschließen, kann sich Chalo! Reisen nach Maßgabe des § 651p BGB hierauf berufen.
13.4 Soweit Chalo! Reisen einzelne Fremdleistungen ausdrücklich lediglich vermittelt und diese nicht Bestandteil der Pauschalreise sind, haftet Chalo! Reisen nicht für die Leistungserbringung des vermittelten Unternehmers, sondern nur für eigene Pflichten aus dem Vermittlungsverhältnis.
14. Beistandspflicht
Befindet sich der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten, gewährt Chalo! Reisen ihm nach Maßgabe des § 651q BGB unverzüglich angemessenen Beistand, insbesondere durch geeignete Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden und konsularische Unterstützung, Hilfe bei Fernkommunikation und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Hat der Reisende die Schwierigkeiten schuldhaft selbst herbeigeführt, kann Chalo! Reisen Ersatz angemessener, tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
15. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
15.1 Chalo! Reisen informiert Reisende vor Vertragsschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Informationspflichten über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich ungefährer Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands.
15.2 Für Reisende, die nicht Staatsangehörige des Staates sind, für den die mitgeteilten Informationen gelten, können andere Bestimmungen gelten. Sie sollten sich rechtzeitig bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten informieren.
15.3 Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn geltenden Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten und die erforderlichen Dokumente rechtzeitig zu beschaffen, soweit Chalo! Reisen nicht ausdrücklich deren Beschaffung übernommen hat.
15.4 Nachteile aus der schuldhaften Nichtbeachtung solcher Vorschriften trägt der Reisende, soweit Chalo! Reisen seine eigenen Informations- oder Vertragspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
16. Besondere Anforderungen bei Aktiv- und Abenteuerreisen
16.1 Bei Fahrrad-, E-Bike-, Motorrad-, Trekking-, Berg-, Yoga- und sonstigen Aktiv- oder Abenteuerreisen können je nach Reise besondere körperliche, gesundheitliche oder fahrtechnische Anforderungen bestehen. Diese werden in der jeweiligen Reisebeschreibung oder vor Vertragsschluss mitgeteilt.
16.2 Der Reisende ist verpflichtet, Chalo! Reisen vor Vertragsschluss auf besondere Anforderungen oder Einschränkungen hinzuweisen, soweit diese für die vertragsgemäße Durchführung der gebuchten Reiseleistung relevant sind und eine besondere Vereinbarung erforderlich machen. Gesetzliche Rechte, insbesondere von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität, bleiben unberührt.
16.3 Die Reiseleitung kann aus Sicherheitsgründen einzelne Aktivitäten anpassen oder abbrechen, wenn konkrete Umstände dies erfordern. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei Leistungsänderungen und Reisemängeln bleiben unberührt.
17. Verjährung
Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren gemäß § 651j BGB in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Zwingende gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.
18. Luftbeförderung und ausführendes Luftfahrtunternehmen
Chalo! Reisen informiert den Reisenden bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens, soweit diese bereits feststeht. Ist sie noch nicht bekannt, wird das voraussichtlich ausführende Luftfahrtunternehmen genannt. Bei einem späteren Wechsel wird der Reisende nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 so schnell wie möglich informiert. Die jeweils geltende gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Europäischen Union eine Betriebsuntersagung ergangen ist, bleibt maßgeblich.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
19.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
19.2 Für Klagen von Chalo! Reisen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Klagen gegen Chalo! Reisen gelten ebenfalls die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird nur getroffen, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
19.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags.
19.4 Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen Reisebedingungen vor.
Hinweis: Diese Fassung wurde auf Grundlage des seit 2018 geltenden deutschen Pauschalreiserechts und des Rechtsstands September 2026 redaktionell aktualisiert. Sie ersetzt keine individuelle anwaltliche Prüfung, insbesondere der konkreten Stornopauschalen, Zahlungsbedingungen und betrieblichen Angaben.




